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Stallordnung

1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.

2. In allen Stallgebäuden ist das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt. Jugendliche unter 18 Jahren haben Rauchverbot auf der gesamten Anlage.

3. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.

4. Alle Pferde werden von uns mit Futter, Heu, Stroh u. Einstreu gemäß Bedarf oder Absprache versorgt, diese sind somit Eigentum des Betriebes und obliegen NICHT der Selbstbedienung, es sei denn es wurde hierüber eine Absprache getroffen. Eine gelegentliche Gabe von Heunetzen ist gestattet, ansonsten ist der Betrieb auch hierüber zu informieren.

5. Ein Laufenlassen der Pferde auf dem Reitplatz ist verboten, bitte nur im Roundpen oder auf dem Paddock. Ausnahme ist eine durch den Betrieb genehmigte gezielte Bodenarbeit. Hiernach muss der Reitplatz, sollten Löcher entstanden sein, geebnet und alle Hindernisse weggeräumt werden. Die Benutzung der Hindernisse steht jedem Reiter frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm trainierte Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat. Auf keinen Fall dürfen Stangen auf nassem Boden liegen bleiben.

6. In allen Reitbahnen des Hofes gelten die allgemein üblichen Bahnregeln. Jeder Nutzer hat sich über diese eingehend zu informieren. Longieren in den Reitbahnen ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird und die anwesenden Reiter einverstanden sind. Pferdeäpfel sind vor, nach und während der Arbeit mit dem Pferd vom Reitplatz, vom Roundpen und auf allen zur Anlage gehörigen Wegen zu entfernen.

7. Die Putzplätze und Stallgassen sind grundsätzlich vor und nach dem Reiten zu fegen.
Auch wir möchten Strom u. Wasser sparen, daher bitte das Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird. Das Waschen der Pferde ist grundsätzlich auf die notwendige Dauer zu beschränken. Der Letzte der abends den Stall verlässt hat alle Türen zu schließen und das Licht zu löschen.

8. Das Betreten fremder Boxen, sowie das Füttern fremder Pferde ist streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden, hierüber ist der Betrieb vorher in Kenntnis zu setzen.

9. Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden. Alle Stromverbindungen der Paddocks und Weiden sind geschlossen zu halten, da ansonsten die Stromverbindung unterbrochen wird und die Sicherheit der Pferde somit nicht mehr gewährleistet ist.

10. Alle Weiden sind witterungs- und wachstumsbedingt einige Monate im Jahr gesperrt. Für diese Zeiträume stehen Paddock’s im Wechselsystem zur Verfügung. Ebenso sollten die Paddock’s und die Weiden von Zeit zu Zeit abgeäppelt werden.

11. Wir alle waren einmal Klein - oder haben Kinder und Enkelkinder - und wollen in Ruhe und Sicherheit für uns alle dem Reitsport nachgehen. Daher ist das Laufen und Rennen sowie Inliner- Rollerfahren etc. in der Stallgasse und um die Außenputzplätze strikt untersagt. Ebenso ist es für alle Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verboten ohne Aufsicht die Weiden zu betreten. Jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst kein Pferd erschreckt, egal ob in der Box oder unterm Reiter, die Kinder nicht auf den Bäumen herumturnen, Äste abbrechen, und durch das Spiel der Pferdebetrieb nicht beeinträchtigt wird. Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und alle nicht Wissenden darüber aufgeklärt werden, wie wir uns am besten in einem Reitstall verhalten, werden alle glücklich und zufrieden sein.
Fremde Sättel, Schränke, Futtermittel etc. sind für jeden grundsätzlich TABU!

12. Hunde dürfen auf der Reitanlage freilaufen, müssen jedoch beaufsichtigt werden u. jederzeit abrufbar sein. Eine Ausnahme ist der Laufentenbereiche, hier sollten die Hunde angeleint bleiben. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich gesinnt sein und jeder Hundehalter der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Das Mitnehmen von Hunden in die Reitbahn ist grundsätzlich verboten.
Grünanlagen, Stallgebäude und der Hof dürfen nicht als Hundekotplatz dienen, versehentliche „Häufchen“ sind von den Hundebesitzern unmittelbar zu entfernen.
Läufige Hündinnen sind an der Leine zu führen, Rüdenbesitzer sind auf die Läufigkeit hinzuweisen. Sollten sich Hunde nicht verstehen, so müssen sich die Besitzer darüber einigen, dass einer der Hunde weggesperrt werden muss. Alle Hundebesitzer haben darauf zu achten, dass ihre Hunde nicht im umliegenden Gelände wildern oder Spaziergänger belästigen. Nur wenn die o.g. Punkte eingehalten werden, können wir es weiterhin gestatten, dass sich die Hunde sich unangeleint auf der Anlage aufhalten dürfen.
13. Jeder ist für die Entsorgung des Mülls den er verursacht hat selbst verantwortlich. Das. heißt alle nehmen bitte leere Verpackungen, Medikamentenreste, kaputtes nicht mehr benötigtes Reitzubehör etc. mit nach Hause und entsorgen es dort. Organische Abfälle dürfen auf den Mist entsorgt werden. Ein Zwischenlagern des Mülls im Stall ist nicht erwünscht. Kleinmüll wie z. B. Süßigkeitenpapier ist in den Tonnen zu entsorgen und nicht liegen zu lassen. Glasflaschen dürfen nicht im Stall stehen bleiben wegen der Bruchgefahr.

14. Gegenseitiges Miteinander:
Alle Pferdebesitzer sowie deren Reitbeteiligungen haben sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlen darf, was im Speziellen heißt, dass keine Schimpfwörter, welche die guten Sitten verletzen, fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.

15. Internetmobbing:
Jeder Pferdebesitzer oder Reitbeteiligung der nachweislich seine Differenzen öffentlich im Internet ausfechtet, und zwar derart, dass hiermit der Ruf des Betriebes oder anderer Stallgenossen geschädigt wird, muss unsere Anlage umgehend verlassen und hat sich hierfür zu verantworten.
Am besten geht alles immer miteinander, das heißt wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben. Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.
Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.
Familie Krämer-Michels
Nettehof, Mayen-Hausen, Stand November 2023 

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Ihr Kontakt zu uns:

Anschrift

Pferdepension Nettehof, Nettehof 1a, 56727 Mayen

Telefonisch

+49 02651 4564

E-Mail: info@nettehof.de

 

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